02Mai
Update zur ORF-Haushaltsabgabe

Mit 1.1.2024 stellte der Gesetzgeber die Finanzierung des ORF von einer nutzerorientierten Beitragspflicht auf eine generelle Beitragspflicht aller Haushalt und Unternehmen in Österreich um. Nunmehr müssen auch Menschen und Unternehmer die Kosten des ORF für die Erfüllung seines öffentlich-rechtlichen Auftrags mitfinanzieren, auch wenn sie kein TV-Gerät oder Radio in ihren Räumlichkeiten aufgestellt haben. Diese Änderung führt zu einer generellen Ausweitung der Zahlungspflichtigen auch auf Menschen, die die Programme des ORF NIE nutzen – und das oft schon jahrelang.
Schon jetzt konnten nach Meinung des VfGH auch Menschen zur Bezahlung der GIS-Gebühr – auch gegen ihren Willen – verpflichtet werden, wenn die technischen Voraussetzungen für den Empfang der Programme des ORF via terrestrisches Signal gegeben sind. Der VfGH ist nämlich der Ansicht, dass die Beitragspflicht schon dann gerechtfertigt ist, wenn ein Mensch durch das Vorhandensein entsprechender Geräte theoretisch die Möglichkeit hat, über die Nutzung der Programme des ORF am demokratischen Diskurs in Österreich teilzunehmen; auf einen tatsächlichen Konsum der Programme kommt es daher ebenso wenig an, wie auf die Frage, welche konkreten Sendungen konsumiert werden (vgl. G 226/2021).
Durch die stetig wachsende Zahl an Abmeldungen der TV- und Radio Geräte – insbesondere aufgrund der Unzufriedenheit einer wachsenden Bevölkerungsgruppe mit der Berichterstattung des ORF in der CORONA-Pandemie und der Politk im Allgemeinen – sah sich der ORF mit der Gefahr eines bedrohlichen Einbruchs der eigenen Mittel aus der Beitragspflicht der in Österreich lebenden Menschen konfrontiert. Dies war wohl auch seine Hauptmotivation, beim VfGH die Verfassungswidrigkeit der GIS-Gebühr zu beantragen. Antragsgemäß entschied der VfGH dann am 30.6.2023 (Erkenntnis G 226/2021), dass die kostenfreie Nutzung der ORF-Programme über das Internet und Computer eine unsachliche Besserstellung ist, weil damit die Kostentragungspflicht nicht gleichmäßig auf alle Nutzer verteilt ist.
Die neue Haushaltsabgabe erachten immer mehr Menschen in Österreich als ungerechte Alternative zur alten GIS-Gebühr, weil sie nun Menschen zwangsweise zur Bezahlung des ORF-Beitrags nötigt, die oft schon seit Jahren bewusst – meist wegen der mangelhaften Qualität des Programms – auf das Angebot des ORF verzichteten. Sie empfinden den ORF-Beitrag als Zwangsbeitrag und ungerechtfertigten Eingriff in ihr verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Eigentum. Die Zahl derer, die den Zahlungsaufforderungen der OBS nicht nachgekommen sind, war daher von Anfang an sehr hoch. Entgegen der hochmütigen Ankündigung von ORF-GD Weißmann, wonach die Österreicher zwar murren, aber letztendlich zahlen werden, ist die Gruppe derer, die sich diese Politik nicht gefallen lassen, sehr schnell auf mittlerweile rund 1 Mio Menschen in Österreich (rund 10%) angewachsen.
Der Verein Geko – Leben geht auch anders war eine der ersten Anlaufstellen, der diese Menschen durch die Zurverfügungsstellung von Vorlagen für Antwortschreiben auf sämtliche Schreiben der OBS und eine Informationsanlaufstelle über die Alltags-Hotline 0660 4007447 für individuelle Fragen unterstützt hat. Zwischenzeitlich begleiten wir unsere Mitglieder auch kostenlos bei der Abwendung von Inkasso-Forderungen und mit einer Musterbeschwerde an das BVwG gegen den ORF-Beitrag und die in einigen Bundesländern zusätzlich eingehobene Landesabgabe. Rechtsanwälte und juristisch geschulte Menschen bieten Unterstützungspakete und Informationen an, um sich gegen die Bezahlung des ORF-Beitrags 2024 auch gerichtlich wehren zu können. Voraussetzung all dieser rechtlichen Schritte ist aber die Beantragung eines Bescheides nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung bei der OBS!
Zwischenzeitlich wurden bereits einige Beschwerden abgewiesen, ohne sich mit den Argumenten der Beschwerdeführer eingehend zu beschäftigen und die behauptete Rechtswidrigkeit des Vorgehens der OBS durch eine einleuchtende rechtliche Argumentation zu entkräften. Mehr noch, werden alle Kritikpunkte als rein rechtliche Fragen bewertet, für die die Durchführung einer mündlichen Verhandlug zur Erörterung nicht zwingend geboten ist. Damit wurden vielen Beschwerdeführern die Möglichkeit genommen, ihre Bedenken für die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung des ORF-Beitrags dem zuständigen Richter ausführlich darzulegen und die OBS zu zwingen, entsprechende Beweise vorzulegen.
Dennoch haben von dieser Form des legalen Widerstandes gegen den ORF-Zwangsbeitrag im Jahr 2024 inoffiziellen Informationen zufolge bereits rund 600.000 Menschen Gebrauch gemacht. Diese hohe Zahl hat offenbar alle Verantwortlichen von Politik und ORF völlig überrascht. Auch die Justiz erkennt offenbar bereits die Gefahr der Überlastung des BVwG mit diesen Beschwerden. Der VfGH hat deshalb am 11.3.2025 diese bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahren gem. § 86a VfGG als Massenverfahren erklärt (VfGH E 4624/24). Damit ist sichergestellt, dass das BVwG bis zur Entscheidung des VfGH über die Rechtmäßigkeit des ORF-Beitrags keine weiteren anhängigen Beschwerden abweisen darf. Mit dieser Entscheidung des VfGH ist frühestens im Herbst 2025 zu rechnen. Bis dahin darf auch die OBS die offenen ORF-Beiträge 2024 nicht zwangsweise eintreiben, sobald ein Antrag auf Bescheiderlassung gestellt ist.
Für alle Standhaften bedeutet das, dass sie allein mit der Stellung eines Bescheidantrags nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung für das Jahr 2025 die Bezahlung des ORF-Beitrags (bzw. der Landesabgabe) auch im 2. Jahr der Haushaltsabgabe bis zumindest Ende des Jahres 2025 hinauszögern können. Im Ergebnis wird der ORF von allen Standhaften auch weiterhin kein Geld bekommen; bei angenommenen 600.000 widerstandsbereiten Haushalten und Unternehmen sind das rund € 110 Mio oder rund 1/6 der vom GD Wießmann prognostizierten jährlichen Beitragszahlungen für den ORF. Wohl auch deshalb hat die neue Bundesregierung den ORF-Beitrag von € 15,30 schon jetzt bis 2029 verlängert.
Für uns ist das Auftrag genug, unserer Aktion neuen Schwung zu verleihen und unsere Musterschreiben an die neuen Erkenntnisse der Rechtsprechung und Taktik der OBS anzupassen. Weiterhin werden wir diese Unterstützung zur Selbsthilfe unseren (Voll)Mitgliedern kostenlos anbieten. Um diese Aktion und auch unsere neuen Initiativen „Geld zurück vom Energieanbieter“ und „Rückforderung der Betriebskosten“ möglichst vielen Menschen anbieten zu können, benötigen wir die Unterstützung aller Menschen, die solche Angebote als wichtige Bereicherung für die Durchsetzung ihrer Rechte sehen. Nur durch die Bereitschaft all dieser Menschen, einen fairen Ausgleich für den erhaltenen Mehrwert unserer Arbeit zu geben, können wir unsere eigenen Kosten auch in Zukzunft stemmen. Mit deinem Beitrag von € 18,-/Monat sicherst du dir und vielen Gleichgesinnten eine niederschwellige, kostengünstige Anlaufstelle für den Schutz unserer Grund- und Freiheitsrechte.
Widerstand mit legalen Mittel zahlt sich immer aus…
Weitere Informationen unter Downloads und im Youtube @gekorichterderneuenzeit Bei Fragen und Unterstützungsbedarf: Alltags-Hotline 0660 400 7447 und info@buergeranwalt.at