Nein zum ORF-Zwangsbeitrag

Mit 1.1.2024 stellte der Gesetzgeber die Finanzierung des ORF von einer nutzerorientierten Beitragspflicht auf eine generelle Beitragspflicht aller Haushalt und Unternehmen in Österreich um. Nunmehr müssen auch Menschen und Unternehmer die Kosten des ORF für die Erfüllung seines öffentlich-rechtlichen Auftrags mitfinanzieren, auch wenn sie kein TV-Gerät oder Radio in ihren Räumlichkeiten aufgestellt haben. Diese Änderung führt zu einer generellen Ausweitung der Zahlungspflichtigen auch auf Menschen, die die Programme des ORF NIE nutzen – und das oft schon jahrelang.

Schon jetzt konnten nach Meinung des VfGH auch Menschen zur Bezahlung der GIS-Gebühr – auch gegen ihren Willen – verpflichtet werden, wenn die technischen Voraussetzungen für den Empfang der Programme des ORF via terrestrisches Signal gegeben sind. Der VfGH ist nämlich der Ansicht, dass die Beitragspflicht schon dann gerechtfertigt ist, wenn ein Mensch durch das Vorhandensein entsprechender Geräte theoretisch die Möglichkeit hat, über die Nutzung der Programme des ORF am demokratischen Diskurs in Österreich teilzunehmen; auf einen tatsächlichen Konsum der Programme kommt es daher ebenso wenig an, wie auf die Frage, welche konkreten Sendungen konsumiert werden (vgl. G 226/2021).

Durch die stetig wachsende Zahl an Abmeldungen der TV- und Radio Geräte –  insbesondere aufgrund der Unzufriedenheit einer wachsenden Bevölkerungsgruppe mit der Berichterstattung des ORF in der CORONA-Pandemie und der Politk im Allgemeinen – sah sich der ORF mit der Gefahr eines bedrohlichen Einbruchs der eigenen Mittel aus der Beitragspflicht der in Österreich lebenden Menschen konfrontiert. Dies war wohl auch seine Hauptmotivation, beim VfGH die Verfassungswidrigkeit der GIS-Gebühr zu beantragen. Antragsgemäß entschied der VfGH dann am 30.6.2023 (Erkenntnis G 226/2021), dass die kostenfreie Nutzung der ORF-Programme über das Internet und Computer eine unsachliche Besserstellung ist, weil damit die Kostentragungspflicht nicht gleichmäßig auf alle Nutzer verteilt ist.

Der Verein Geko – Leben geht auch anders war eine der ersten Anlaufstellen, der diese Menschen durch die Zurverfügungsstellung von Vorlagen für Antwortschreiben auf sämtliche Schreiben der OBS und eine Informationsanlaufstelle über die Alltags-Hotline 0660 4007447 für individuelle Fragen unterstützt hat. Zwischenzeitlich begleiten wir unsere Mitglieder auch kostenlos bei der Abwendung von Inkasso-Forderungen und mit einer Musterbeschwerde an das BVwG gegen den ORF-Beitrag und die in einigen Bundesländern zusätzlich eingehobene Landesabgabe. Rechtsanwälte und juristisch geschulte Menschen bieten Unterstützungspakete und Informationen an, um sich gegen die Bezahlung des ORF-Beitrags 2024 auch gerichtlich wehren zu können. Voraussetzung all dieser rechtlichen Schritte ist aber die Beantragung eines Bescheides nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung bei der OBS!

Widerstand mit legalen Mittel zahlt sich immer aus…

Weitere Informationen unter Downloads und im Youtube @gekorichterderneuenzeit

Bei Fragen und Unterstützungsbedarf: Alltags-Hotline 0660 400 7447 und info@buergeranwalt.at