27Aug.
Hol Dir Deine Betriebskosten zurück

Verein Geko-Kooperation „Geld zurück vom Vermieter“
SENSATIONELLE URTEILE des OGH zu BETRIEBSKOSTEN
Lt. Urteilen 10 Ob 54/24z, 8 Ob 158/22a und 2 Ob 36/23t müssen Mieter Betriebskosten NUR DANN zahlen, wenn Mietvertragsklausel transparent ist
SÄMTLICHE Positionen müssen taxativ im Mietvertrag angeführt sein! Worte wie “insbesondere” und “die Kosten wie zb” oä sind zu unbestimmt.
Solche Klauseln bewirken, dass du bezahlte Beträge zurückbekommen kannst und in Zukunft keine Betriebskosten mehr zahlen musst.
Voraussetzung:
Vermieter ist gewerblich oder eine Gemeinde/Genossenschaft und
Anwendbarkeit des MRG auf deinen MV.
RÄIn der VC24 prüfen deine Betriebskostenklausel und bemühen sich um einen Vergleich mit deinem Vermieter.
Gespräche mit einem großen Vermieter laufen bereits….
Höhe mögliche Rückzahlung dzt. Ca. € 5.000,-
Lade JETZT KOSTENLOS deinen Mietvertrag zur Prüfung hoch!
Link zur Anmeldung
https://www.vertragscheck24.eu/geld-zurueck-betriebskosten/index.php?gpnr=67433&formular=SK-Eigenlead