12Juni
Aktion „Energiekosten-Check 2025“

Wir errechnen dir deine zu viel bezahlten Energiekosten der letzten 3 Jahre und unterstützen dich dabei, diese dann bei deinem Energieversorger selbstständig zurückzuholen
Der OGH hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Frage der Gültigkeit von diversen – mit den von Ihnen im gegenständlichen Vertrag benutzen übereinstimmenden – Preisklauseln befasst. Demnach widersprechen im Grunde ALLE von Energieunternehmen in ihren AGBs in Verwendung befindliche „Wertanpassungsklauseln“ den Anforderungen an die zivilrechtlichen und konsumentenschutzrechtlichen Vorgaben. (vgl. dazu insbesondere die Leit-Entscheidung des OGH, 5 Ob 103/21i).
Im Ergebnis verstoßen daher die extremen Preissteigerungen bei Strom und Gas unter Bezug auf eine Wertsteigerung nach den Regeln des ÖSPI bzw ÖGPI seit 2022 gegen diese vom OGH in ständiger Rechtsprechung entwickelten Kriterien für die Ausgestaltung von Wertsicherungsklauseln im Energierecht. Die Bezugnahme auf den ÖSPI bzw ÖGPI kann daher einer entsprechenden AGB-Kontrolle nicht standhalten und verstößt va gegen das KSchG und analog gegen § 80 Abs 2a ElWOG.
Im Lichte dieser Judikaturlinien können sich daher Energieunternehmer mit ihren Begehren auf Preisanpassung nicht auf die Systematik eines Indizes berufen. Eine dennoch vorgenommene einseitige Preiserhöhung in der Jahresabrechnungen ist somit nicht zulässig. Dem Kunden steht daher ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch auch dann zu, wenn die unzulässigerweise bezahlten Beträge auch ohne den Vermerk „unter Vorbehalt“ tatsächlich bezahlt wurden. Dieses Rückforderungsrecht verjährt in 3 Jahren nach Zahlung (vgl. insb. in analoger Anwendung OGH, 8 Ob 31/12k und 4 Ob 73/03v).
Aus diesem Grunde startete der „Verein Geko – Leben geht auch anders“ bereits im Jahre 2023 seine Aktion „HILFE KOSTENEXPLOSION!“
Unsere Unterstützung für Dich
Wir berechnen auf Basis deiner Jahresabrechnungen jenen Betrag, den du in den letzten 3 Jahren zuviel an Energiekosten bezahlen musstest. Denn es war jahrzehntelange Tradition, das sämtliche Energieversorger unbefristete Energielieferungsverträge anboten und – auch mehrmals jährlich – die Arbeitspreise laufend einseitig und ohne vorherige Information an ihre Kunden – in der Regel zu deren Nachteil – veränderten. Seit 2019 hat der OGH diese Praxis in zahlreichen Urteilen als unzulässig aus konsumentenschutzrechtlichen Gründen erkannt. Dennoch setzen die Unternehmen diese Praxis bis heute fort. Bis 2022 hatten diese stillen Preiserhhöhungen kaum Auswirkungen auf den tatsächlich verrechneten Gesamtpreis. Dies änderte sich jedoch dramatisch durch die massiven Teuerungen während der Corona-Krise in den Jahren 2022 bis 2024, die offiziell mit dem Ukraine-Krieg begründet wurden. Tatsächlich werden die Strom- und Gaspreise jedoch ca. 1,5 Jahre im Voraus auf einem Marktplatz durch gemeinsame Abstimmung des zu zahlenden Einkaufspreises, der dann der Börsenpreis wird, festgelegt. Seit sich immer mehr Konsumenten diese illegale Preiserhöhung nicht mehr länger gefallen lassen und die zuviel bezahlten Energiekosten zurückfordern, stellen die Energieunternehmen auf Jahresverträge um und kündigen sehr oft sämtliche alten unbefristeten Verträge einseitig. Damit zwingen sie die Konsumenten, die derzeitigen deutlich höheren Marktpreise zu akzeptieren und haben die Freiheit, die Tarife jederzeit nach Belieben neu festzusetzen.
Bislang haben bereits über 20 Mitglieder in diesem Prozess der Rückforderung von zuviel bezahlten Strom- und Gas-Kosten gegenüber unterschiedlichen Energieunternehmen begleitet. Ausgangswert unserer Berechnung ist dabei der jeweilige Arbeits- bzw. Grundpreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses – meist in den Jahren 2018 bis 2020. Die Differenz zu dem im jeweilgen Zeitraum tatsächlich verrechneten Tarif je Kilowattstunde ist jener Betrag, den die Energieunternehmen unrechtmäßigerweise zu viel von dir gefordert haben. Die sich daraus ergebenden Summen je Jahresabrechnung ist dein Rückforderungsanspruch. Aufgrund unserer bisherigen Beratungen ergibt sich ein Schaden zu Lasten der Konsumenten bei Strom und Gas zwischen 150,- und 500,- pro Jahresabrechnung. Sehr oft ergeben sich daraus Summen von bis zu € 1.000,- pro Kunde.
Wir teilen unsere Berechnungen den jeweiligen Energieversorgern mit und laden sie zu einem Mediationsgespäch ein, um zu einer raschen und kundenfreundlichen Lösung der Überzahlung zu gelangen. Auf diese Weise ereichen wir für unsere Mitglieder regelmäßig Rückzahlungen von durchschnittlich € 500,-, wobei einige Unternehmen sogar bis zu € 3000,- zurückbezahlten. Die Unternehmen bieten uns in allen Fällen sofort Abschlagszahlungen nahezu in Höhe des tatsächlich ausgerechneten Rückforderungsanspruch – oft in Kombination mit einem Umstieg auf einen neuen Vertrag zu den aktuellen Tarifen bzw. mit Treuerabatten.
Im Zuge dieser Aktion organisieren wir auch Informationsveranstaltungen und bieten Unterstützung bei der selbstständigen Bewältigung der Teuerungen im Alltag getreu unseres Mottos „Unterstützung zur Selbsthilfe“. Gleichzeitig begleiten wir Menschen, die sich die teilweise rechtswidrigen Preissteigeigerungen durch Unternehmen nicht gefallen lassen wollen, stellen ihnen Mustervorlagen zur selbstverantwortlichen Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung und intervenieren für sie als Ombudsstelle für Grund- und Freiheitsrechte bei staatlichen Institutionen oder widerstrebenden privaten Unternehmen.
Für jene, die durch die die Heftigkeit der Teuerungen in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, bieten wir ein Finanzcoaching und eine Beratung zur Optimierung ihrer Ein- und Ausgabensituation.
Anmeldung und Information
Alltags-Hotline 0660 400 7447
Anmeldung zur kostenlosen VC24-Aktion „Geld zurück vom Stromanbieter“
https://www.vertragscheck24.eu/geld-zurueck/index.php?gpnr=67433&formular=SK-Eigenlead
Wir wollen die Teilnahme an dieser Aktion möglichst allen Menschen in Österreich zugänglich machen. Um unsere damit einhergehenden Kosten abdecken zu können, wollen wir wieder auf das bewährte System der Finanzierung auf breiter Basis zurückgreifen. Dazu haben wir ein für alle leistbare Modell einer Mitgliedschaft von € 18,-/Monat entwickelt. Wenn sich so wie bei der ORF-Aktion wieder viele beteiligen, können alle Menschen, die an dieser Initiative teilnehmen wollen, ihren Beitrag als Energieausgleich für diesen Mehrwert auf Basis ihrer individuellen Leistungsfähigkeit bemessen.