FAQs

F: Was ändert sich für mich ab 1.1.2024, wenn ich bisher keine Dienste des ORF konsumiert habe und daher keine GIS Gebühr gezahlt habe?

A: Ab 1.1.2024 ist die Entrichtung eines ORF-Beitrages an den Hauptwohnsitz gebunden, und nicht mehr an ein empfangsbereites Gerät. – siehe Video


F: Muß man den ORF Beitrag zahlen, obwohl man gegen den Bescheid der OBS eine Beschwerde erhoben hat?

A: Ob in dem Bescheid die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen wird (Beitrag ist zu zahlen) oder nicht (Beitrag ist (noch) nicht zu zahlen) ist im Moment unklar. Das Gesetz gibt hierzu keine Antwort.
Laut den Gesetzesmaterialien zum ORF-Beitrags Gesetz 2024 ist es aber wahrscheinlicher, dass eine aufschiebende Wirkung ausgeschlossen wird (dh der ORF Beitrag ist zu zahlen obwohl das Verfahren noch offen ist). Genau wissen wir es dann, wenn der erste Bescheid von der OBS (ORF Beitrags Service GmbH) erlassen wurde.


F: Welche Kosten fallen an, wenn man gegen den Bescheid Beschwerde erhebt und besteht Anwaltspflicht?

A: Für die Beschwerde gegen den Bescheid der OBS besteht keine Anwaltspflicht. Eventuell sind 30€ Gerichtsgebühren zu zahlen. Hier kann man damit spekulieren, dass diese nicht eingefordert werden.

Beim Rechtsmittelweg zum VfGH bzw VwGH sind jedenfalls je 240€ Eingabegebühr zu zahlen. Dieser wäre erst mit einem Erkenntnis des BVwG möglich. Bei dem Rechtsmittelweg zum VfGH bzw. VwGH gilt Anwaltspflicht.


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