Antworten auf OBS Schreiben

Beachte bitte unsere „Allgemeinen Handlungsempfehlungen“

Die OBS reagiert durchaus unterschiedlich. Damit es übersichtlicher ist, haben wir sämtliche – uns bekannten – Varianten gesammelt und diese übersichtlich über die Buttons verlinkt, sodass die zutreffenden Handlungsideen einfacher gefunden werden können.




Du hast noch kein Infoschreiben der GIS/OBS erhalten?


Du bist also, aus irgendwelchen Gründen, durch den Rost gefallen. So weit so gut.


Jetzt hast du – unserer Ansicht nach – 2 Möglichkeiten.

  1. du bist geduldig und wartest bis die OBS dich dazu auffordert eine Meldung zu machen. Dazu ist diese gemäß § 18 Abs 2 ORF-Beitrags Gesetz 2024 nämlich verpflichtet bevor eine Strafe zugestellt wird. -> HIER GEHTS WEITER

  2. wenn du ungeduldig bist, dann kannst du einen Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung des ORF-Beitrags. -> HIER GEHTS WEITER


Möglichkeit 1


Du hast noch kein Infoschreiben erhalten und hast nun die Möglichkeit weiter auf ein Infoschreiben zu warten, denn die Gesellschaft (OBS) ist verpflichtet, die Angaben zu verlangen.

Siehe §18 Abs 2 ORF-Beitrags Gesetz 2024 (Stand 28.12.2023, BGBl I 112/2023)


Es könnte jedoch sein, dass die OBS auf die Idee kommt (über die Bezirksverwaltungsbehörden) eine Strafe ausstellen zu lassen, ohne vorher eine Aufforderung zur Meldung an den Beitragspflichtigen zu senden.

Natürlich kann man gegen eine etwaige voreilige Strafe eine Beschwerde machen und den § 18 Abs 2 geltend machen. Diese Strafe müsste dann auch aufgehoben werden.

Es gilt nur für jeden Einzelnen dies in seiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
Wenn man weiß was kommen kann und sich bewusst ist, wie man darauf reagiert, fällt es leichter den Weg zu gehen.


Bekommst du dann ein Infoschreiben, gehts -> HIER GEHTS WEITER


Möglichkeit 2

Du hast die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung oder auf bescheidmäßige Festsetzung zu stellen ohne ein Infoschreiben bekommen zu haben.

Auf den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung kann es grundsätzlich zwei Reaktionen der OBS geben:
Entweder stellet die OBS einen Bescheid aus oder sie reagieren nicht darauf, dann stellst du den Antrag gegebenenfalls erneut sobald eine Zahlungsaufforderung eintrifft, denn:

Der Antrag ist eigentlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu stellen. Daher wäre es wichtig dann den Antrag – innerhalb der Frist – erneut zu stellen. -> Video

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass man alternative Reaktion der OBS nicht mit Sicherheit ausschließen kann.

Was passiert wenn ich einen Antrag gestellt habe?


Anmelde-/Infoschreiben erhalten

Die häufigste erste Frage, die im Zusammenhang mit dem ORF-Beitrag kommt, ist: „Muss ich auf das Anmeldeschreiben der OBS antworten?“ -> hier unsere Antwort

In der Folge präsentieren wir Ideen wie man im jeweilig zutreffenden Fall vorgehen kann:

° Du hast ein Infoschreiben der GIS vor dem 1.1.2024 erhalten
° Du hast ein Infoschreiben der OBS vor dem 1.1.2024 erhalten
° Du hast ein Infoschreiben der OBS nach dem 1.1.2024 erhalten



Du hast ein Infoschreiben der GIS vor dem 1.1.2024 erhalten


Woher kommen die Daten?

Stell dir doch einmal die Frage woher die GIS deine Daten hat, wenn du aktuell gar keine GIS-Gebühr bezahlst.
Oder noch besser, stell diese Frage doch der GIS!

Hierzu kannst du eine Auskunft nach Art 15 DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) bei der GIS begehren.

Und wenn du schon dabei bist, kannst du gleich auch das Schreiben der GIS hinterfragen. Hierzu kannst du unser Musterschreiben verwenden.
Du musst nur die gelben Markierungen durch deine individuellen Angaben ersetzen.

Am besten schickst du das Schreiben per Post an die GIS. Wer absolut sicher gehen möchte, schickt es eingeschrieben mit Übernahmeschein.


Du hast ein Infoschreiben der OBS vor dem 1.1.2024 erhalten?


Es wurde bekannt, dass die OBS im Dezember 2023 (inkl. eigenem Logo, Angabe der Firmenbuchnummer 174754t und UID ATU 45870008 in der Fußzeile des Schreibens) „Infoschreiben“ bzw. Aufforderungsschreiben versendet.
Hierzu ist zu sagen, dass laut Firmenbuch – unter der angegebenen Nummer – die GIS eingetragen ist; die OBS gibt es (Stand 28.12.2023) noch nicht. Dass die GIS mit 1.1.2024 zur OBS wird, geht mit dem ORF-Beitrags Gesetz 2024 konform…. aber eben erst mit dem 1.1.2024 und nicht schob vorher!!

Stell dir einmal die Frage, ob eine Gesellschaft, die nicht im Firmenbuch eingetragen ist, rechtswirksam eine Aufforderung zur Meldung verschicken darf, oder ob dies eventuell sogar eine Urkundenfälschung darstellen könnte.

Alternativ gibt es auch noch andere Stellen, denen man diese Frage stellen kann.
Als Nachweis, dass die OBS bis zumindest 28.12.2023 nicht existent war, kannst du dir hier den Screenshot aus dem Firmenbuch herunterladen.

Tagesaktuell auch unter: https://justizonline.gv.at/jop/web/firmenbuchabfrage


Du hast ein Infoschreiben der OBS nach dem 1.1.2024 erhalten?

Du hast ein Infoschreiben nach dem 1.1.2024 erhalten!



Für den Fall, das du mit einer anderen volljährigen Person im Haushalt gemeldet bist, und nur du dieses Schreiben erhalten hast, kannst du als Zwischenschritt folgendes Schreiben an die OBS senden.

Antwort auf Schreiben der OBS wenn nur eine Person im Haushalt angeschrieben wurde, aber mehrere beitragspflichtig sind.

Antwort auf Schreiben der OBS wenn nur eine Person im Haushalt angeschrieben wurde, aber mehrere beitragspflichtig sind.



Dann hast auch du die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung oder einen Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung des ORF-Beitrags zu stellen.

Hier die Info zu dem Antrag auf Befreiung -> Video

Muster für den Antrag auf Befreiung vom ORF-Beitrag
Empfehlung: Den Antrag handschriftlich ausfertigen und nicht unterschreiben!!


Zahlungsaufforderung erhalten

Anmerkung: Einen Antrag auf die bescheidmäßige Festsetzung des ORF-Beitrags kann JEDER Beitragspflichtige (unabhängig davon ob er zwangsverpflichtet werden soll oder „zufriedener“ Rundfunkteilnehmer ist) stellen, sobald die Zahlungsaufforderung der OBS eingetroffen ist.

Du hast eine (erste) Zahlungsaufforderung erhalten und kannst nun einen Antrag auf die bescheidmäßige Festsetzung des ORF-Beitrags stellen. Dies muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Zahlungsaufforderung passieren. Poststempel reicht hier!

Die Vorschreibungszeiträume, die die OBS vorgibt, variieren. Wir haben bisher Zahlungsaufforderungen über 1 Monat, 2 Monate, 3 Monate und einem Jahr gesehen. Solltest du eine weitere Variante erhalten haben, bitte lass uns deine Zahlungsaufforderung zukommen.

Ein Muster, für einen Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung des ORF-Beitrags, gibt es

° für die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg & Vorarlberg
° für die Bundesländer Burgenland, Steiermark, Kärnten & Tirol

weitere Zahlungsaufforderung erhalten

Wie vorauszusehen war, stellt die OBS weitere Zahlungsaufforderungen aus, bevor sie einen entsprechenden Bescheid für die vorangegangen Zahlungsaufforderung erlassen hat.
Zusätzlich zu einem weiteren Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung des ORF-Beitrages kannst du ein weiteres Schreiben an den Geschäftsführer der OBS senden.

Sobald man den Bescheid hat, kann man sich entscheiden, ob man zahlt oder gegen diesen Bescheid vorgehen möchte. Jedenfalls bedeutet der Antrag einen Aufwand für die OBS.

Was passiert wenn ich einen Antrag gestellt habe?


Zahlungserinnerung inkl Säumniszuschlag erhalten

In manchen Fällen (vorwiegend jene, die der OBS das SEPA Mandat entzogen haben) verschickt die OBS Zahlungserinnerungen inklusive Säumniszuschlag von 10% – ohne jedoch vorher eine Zahlungsaufforderung verschickt zu haben. -> VIDEO

Mehr Infos hierzu kommen in Kürze…. in den Downloads gibt es schon ein Muster hierzu.


Rückstandsausweis erhalten

Ein weiterer möglicher nächster Schritt der OBS ist es, einen Rückstandsausweis (= Exekutionstitel) zu verschicken.

Geko erklärt seine Sicht der Dinge, zu einem Rückstandsausweis betreffend des neuen ORF-Beitrages, in einem Video zum rechtswidrigen Rückstandsausweis & Video zum zahnlosen Schreckinstrument der OBS.

Insbesondere auf den Zusammenhang zwischen Landesabgabe und ORF-Beitrag – und die Besonderheiten in der Steiermark – geht Geko hier ein.

Muster hierzu in den Downloads.


Du hast eine Anmeldebestätigung erhalten ohne dich angemeldet zu haben?

Ein seltener Fall, melde dich bitte bei uns wenn du betroffen bist!


Ich möchte mich anmelden

Wenn du ein Infoschreiben erhalten hast, dann ist ein nächster möglicher Schritt, dass du dir anschaust, welche Angaben du machen MUSST, wenn du dich denn anmelden möchtest.

Im Gesetz gibt es eine klare Vorgabe welche Informationen in der Anmeldung enthalten sein müssen:

Siehe §9 Abs 1 und 2 ORF-Beitrags Gesetz 2024 (Stand 28.12.2023, BGBl I 112/2023)

Entscheidest du dich dazu, die Anmeldung zu machen, wäre eine Option dies:

  1. mit einem einfachen Brief an die OBS zu erledigen, und
  2. nur die Dinge anzugeben, die laut §9 Abs 2 ORF-Beitrags Gesetz 2024 vorgegeben wurden.

Anmerkung: laut Gesetz ist es nur zulässig die Varianten zur Anmeldung zu nutzen, die die Gesellschaft vorgibt. Diese sind die Online-Anmeldung über www.orf.beitrag.at oder mittels Offline-Formular.

Ein Versuch dies mittels einfachem Brief zu machen ist es, unserer Einschätzung nach, aber wert.

Natürlich bleibt zu hinterfragen, warum das Datum der Anmeldung des Hauptwohnsitzes im ZMR für die Meldung relevant ist, da die Beitragspflicht ja ex-lege (nach dem Gesetz) mit 1.1.2024 gegeben ist!


Noch Fragen?

Melde dich gern bei uns… vielleicht haben mehrere Menschen diese Frage, dann können wir deine Frage gleich für alle beantworten.